Mittwoch, 3. Mai 2023

Wir erklären die Gebührenordnung

So berechnen Tierärzte ihr Honorar

Tierärzte können ihre Honorare nicht beliebig festsetzen. Sie sind, ähnlich wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte, an eine Gebührenordnung gebunden: die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)“, die der Gesetzgeber festlegt. Doch wie genau berechnen Tierärzte ihr Honorar?

___STEADY_PAYWALL___ In der GOT sind auf 36 Seiten alle Leistungen detailliert beschrieben und bepreist. So liegt der Gebührensatz für eine „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ für einen Hund seit dem 22. November 2022 bei exakt 23,62 € (vorher bei 13,47 €) oder für eine „Infusion per Schwerkraft“ bei 42,00 €, per Infusomat bei 70,92 €, für das Krallen kürzen bei 10,26 €.

Die Tierärzte können bzw. müssen nun auf dieser Basis, je nach „örtlichen Verhältnissen“, Schwierigkeit und Zeitaufwand zwischen dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes wählen. Auf den so - durch einfache Multiplikation - ermittelten Betrag kommt dann jeweils noch die Mehrwertsteuer von 19 %.

Die allgemeine Untersuchung wird also mit 28,11 € (bei Wahl des einfachen Satzes, inklusive Umsatzsteuer) 56,22 € (2-facher Satz) und außerhalb des Notdienstes maximal 84,32 € berechnet werden.

Es ist gesetzlich geregelt, was das Schneiden der Krallen beim Tierarzt mindestens kosten muss und maximal kosten darf.

Foto: tan4ikk - stock.adobe.com

Ein Tierarzt darf nicht weniger als den einfachen (im Notdienst den zweifachen) Satz oder mehr als den dreifachen (im Notdienst den vierfachen) Satz verlangen.

Zu der Rechnung kommen dann in der Regel noch das verwendete Material (bspw. für Verbände oder Spritzen) sowie die gegebenen Arzneimittel, die wiederum in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt sind.

Bei Notdiensten wird es, nicht nur durch die erwähnten höheren Mindestsätze (2- bis vierfache Sätze) teurer. Der Tierarzt muss(!) auch eine Notdienstgebühr von 59,50 € (inklusive MwSt.) berechnen, von der er nur in begründeten Einzelfällen absehen darf.

Die Zeiten für eine Notdienst-Behandlung sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das jedoch kein Notdienst.

Macht sich der Tierarzt oder die Tierärztin auf den Weg zu Ihnen, muss er, wenn er oder sie ein Fahrzeug benutzt, je Doppelkilometer 4,17 €, mindestens aber 15,47 € (jeweils inklusive MwSt.) berechnen.