Herrchen und Frauchen sind für ihr Tier verantwortlich. Verfügt der Hund zum Beispiel nicht über den erforderlichen Tollwutimpfschutz, kann er entweder auf Kosten des Tierhalters in die Heimat zurückgebracht oder kostenpflichtig von einem Tierarzt geimpft und unter amtliche Quarantäne gestellt werden. In Extremfällen kann sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden.
Wenn Sie mit Ihrem Haustier fliegen möchten, sollten Sie sich vor der Buchung darüber informieren, ob die jeweilige Airline Tiere akzeptiert bzw. den Transport auf bestimmte Rassen beschränkt. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen in Bezug auf Kosten und zulässige Anzahl der Tiere. Zumeist besteht die Möglichkeit, das Tier entweder als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum oder kleine Tiere, in einem sogenannten Weichschalenbehälter, in der Kabine mitzunehmen.
Wichtig: Lassen Sie sich im Vorfeld von der Airline schriftlich bestätigen, dass diese Ihr Tier am jeweiligen Tag und auf dem ausgewählten Flug akzeptiert. Erkundigen Sie sich außerdem, wann Sie mit dem Tier zum Check-in erscheinen müssen. Und lesen Sie die Hinweise und Beförderungsbedingungen aufmerksam durch! Häufig gelten bestimmte Anmeldefristen. Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen kann die Airline den Transport des Tieres verweigern.
Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der Verantwortung des Tierhalters. Fluggäste können einen Dienstleister beauftragen (einen sogenannten „animal shipper“), der sich um die Abholung, den Check-in und alles Weitere kümmert.
Gut zu wissen: Der Airline-Dachverband IATA („International Air Transport Association“) macht allgemeine Vorgaben, die für den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen für die Größe und Beschaffenheit der Transportboxen.